Höchstspannungsleitung Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden (BBPlG 19), Abschnitt Nord
Das Vorhaben verbindet die Netzverknüpfungspunkte Urberach in der hessischen Stadt Rödermark und Daxlanden in Karlsruhe. Nach dem bisherigen Stand folgt der Trassenkorridor dabei weitestgehend dem Verlauf bereits bestehender Stromleitungen. Diese werden bisher auf der Spannungsebene 220 kV betrieben. Die großräumige Umstellung auf den 380-kV-Betrieb soll die Übertragungskapazität in der durch hohe Lasten geprägten Region zwischen Frankfurt und Karlsruhe erhöhen.
Der Abschnitt zwischen Urberach, Pfungstadt und Weinheim ist ein etwa 66 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Hessen und Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben19-n.
Raumbezug
Zuständige Behörde
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensinformationen und -unterlagen
- Auslegungsinformationen (z.B. Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens mit UVP/Bekanntmachung der öffentlichen Auslage)
- UVP Bericht/Antragsunterlagen (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
- Berichte und Empfehlungen (z.B. Technischer Erläuterungsbericht, Baugrunduntersuchung, Fachgutachten zu Im-missionen (z.B. Lärmgutachten) und naturschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Sondergut-achten Fledermäuse)
- Scopingbericht
- Weitere Unterlagen (z.B. Bauzeichnungen und Betriebsbeschreibungen Bauwerksverzeichnisse, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbspläne ggf. Übersichtspläne & Karten)
- Bekanntmachung
Informationen zum Erörterungstermin (z.B. Tagesordnung, Präsentationen des Vorhabenträger oder Niederschrift zum Erörte-rungstermin - Informationen der Beteiligung (Falls ohne personenbezogene Daten vorhanden, z.B. vorgebrachte Einwendungen, Stellungnahmen der Beteiligten Behörden, Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu vorgebrachten Einwendungen
- Auslegungsinformation (z.B. Auslegungshinweise, Entscheidungen/Bekanntmachung der Entscheidung)
- Entscheidung (z.B. Planfeststellungsbeschluss)