Stuttgart 21 PFA 1.6b "Abstellbahnhof Untertürkheim" / Planfeststellungsverfahren

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Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.6b "Abstellbahnhof Untertürkheim" des Projektes "Aus- und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg im Bereich Stuttgart - Wendlingen mit Flughafenanbindung"

Der PFA 1.6b umfasst den Umbau des derzeitigen Güterbahnhofs Untertürkheim in einen Abstellbahnhof mit Abstellgleisen, Außenreinigungsanlage (ARA) sowie Innenreinigungsanlage (IRA) mit IRA-Technikgebäude auf einer Länge von ca. 1,7 km. Die Hauptaufgaben des Abstellbahnhofs sind die Abstellung und Reinigung von Nah- und Fernverkehrszügen. Nach der Planung sollen die Bahn- und Gleisanlagen entsprechend umgebaut und vorhandene Hochbauten im Bereich des Güterbahnhof Untertürkheim rückgebaut werden. Einzelheiten hierzu sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Die Planung sieht darüber hinaus unmittelbare Folge- und Begleitmaßnahmen vor wie unter anderem die Schaffung von Lärmschutzmaßnahmen, den bauzeitlichen Eingriff in die SSB-Gleisanlage in der Augsburger Straße im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Abstellbahnhof, die bauzeitliche Sicherung der SSB-Haltestelle „Blick“, den Umbau der vorhandenen Zufahrt über die Augsburger Straße sowie die Verlegung und Sicherung einzelner betroffener Leitungen.

 Die Planung beinhaltet ferner landschaftspflegerische Begleit- und Artenschutzmaßnahmen. Die Maßnahmen sind im Einzelnen im Landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. An Kompensations– bzw. Artenschutzmaßnahmen sind insbesondere vorgesehen:

  • Anlage von magerrasenartigen Offenlandhabitaten in Rand- und Gleiszwischenflächen des Abstellbahnhofs Untertürkheim;
  • Optimierung bzw. Anlage von Ersatzhabitaten für Mauereidechsen auf bahneigenen Flächen in den Stadtteilen Stuttgart Zazenhausen / Freiberg / Münster / Bad Cannstatt / Untertürkheim;
  • Ökokonto-Maßnahme „ehemalige Munitionsanstalt Kupfer“ im Naturraum Neckar-Tauber-Gäuplatten.

Raumbezug

inländisch
Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart

Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland

Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart / Referat 24) bzw.

Auslegungsgemeinde Landeshauptstadt Stuttgart

DB Netz AG, vertreten durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Räpplenstr. 17
70191 Stuttgart
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstr. 10
70173 Stuttgart
Deutschland

Verfahrensinformationen und -unterlagen

Im Planfeststellungsverfahren findet vom 15.01.2020 bis 16.01.2020 ein Erörterungstermin statt. Die weiteren Informationen können der folgenden amtlichen Bekanntmachung entnommen werden:

 

  • Auslegungsinformationen (z.B. Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens mit UVP/Bekanntmachung der öffentlichen Auslage)
  • UVP Bericht/Antragsunterlagen (z.B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
  • Berichte und Empfehlungen (z.B. Technischer Erläuterungsbericht, Baugrunduntersuchung, Fachgutachten zu Im-missionen (z.B. Lärmgutachten) und naturschutzrechtlichen Aspekten (z.B. Sondergut-achten Fledermäuse)
  • Scopingbericht
  • Weitere Unterlagen (z.B. Bauzeichnungen und Betriebsbeschreibungen Bauwerksverzeichnisse, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbspläne ggf. Übersichtspläne & Karten)
  • Bekanntmachung
    Informationen zum Erörterungstermin (z.B. Tagesordnung, Präsentationen des Vorhabenträger oder Niederschrift zum Erörte-rungstermin
  • Informationen der Beteiligung (Falls ohne personenbezogene Daten vorhanden, z.B. vorgebrachte Einwendungen, Stellungnahmen der Beteiligten Behörden, Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu vorgebrachten Einwendungen
  • Auslegungsinformation (z.B. Auslegungshinweise, Entscheidungen/Bekanntmachung der Entscheidung)
  • Entscheidung (z.B. Planfeststellungsbeschluss)